Dienstag, 12. April 2011

Die Schulden einer Sklavin - OOC

So jetzt mal unabhängig davon wie die Geschichte ausgehen wird. Wie wäre es denn nach den Büchern, was hat sich Norman gedacht? Vorher noch eine kurze Zusammenfassung. Da gab es also die hochnäsige aber scheinbar mittellose Frau aus Ar, die von sich behauptete die Tochter eines reichen Händlers zu sein und das ihr Vater ihr Geld schicken würde. Mit dieser Aussage lebte sie dann in Kasra auf ziemlich großen Fuß und häufte jede Menge Schulden an. Eigentlich hätte sie auch schon längst in der Schuldsklaverei landen können aber scheinbar ist das Vertrauen und die Güte der Menschen in Kasra grenzenlos. Zur Falle geworden ist ihr dann ihre Eitelkeit, weil sie beweisen wollte das sie schön ist, schöner als eine Sklavin.

Weil sie dabei "zufällig" auch noch in den Fellen eines Mannes landete wurde ihr wegen sklavenhaften Verhalten ein Collar umgelegt. So weit so gut. Bis hierher lief alles wie geplant, die Versklavung wurde sogar vom Regenten persönlich als rechtmäßig abgesegnet. Doch nun tun sich die "Probleme" auf. Wobei ich gut finde dass das so hoch kocht und das Thema Schulden nicht einfach im Sande verläuft, das sorgt zur Zeit für jede Menge RP. Welche Lösungsangebote gibt es nun?
  1. Der Besitz der Versklavten geht an den Besitzer über, der Akt de Versklavung löscht jegliches vorheriges Leben aus und somit auch die Schulden, Strafttaten usw.
  2. Der Besitz der Versklavten geht an den Besitzer über, genauso wie auch die Schulden.
  3. Die Versklavte wird ihren Besitzer genommen und sie wird zur weitestgehenden Schuldentilgung versteigert.
  4. Der Besitz der Versklavten geht an ihren nächsten männlichen Verwandten, Vater, Bruder, Onkel, Cousin wer auch immer. Sollte es so etwas nicht geben fällt der Besitz und alle Verpflichtungen der Stadt zu, dessen Heimstein die Versklavte angehört hat. Der Besitzer geht leer aus, hat aber die Sklavin.
Punkt 4 scheint mir dabei am logischsten, nicht weil er mir IC in die Karten spielt, ich werde mich da jeder Entscheidung beugen die zustande kommt, sondern wenn es anders wäre gäbe es bald keine freien Frauen auf Gor. Sonst würde ja jeder der ein bisschen Geld braucht die nächste freie Frau die ihm über den Weg läuft versklaven und sich ihren Besitz an sich reißen. Ein Vorwand wird sich schon finden. Unter Punkt 4 bleibt also als Grund zur Versklavung dann nur ungebührliches Verhalten und nicht das materielle Interesse. Schuldsklaverei durch ein Gericht ausgesprochen, mal außen vorgelassen.

So ich hab jetzt mal noch ein wenig auf der Gegenerde gestöbert und bin in der zweiten Schriftrolle, darauf bezog sich gestern Abend auch sicher die Spielerin, auf folgendes gestoßen:
89. Der Kragen löscht, durch goreanisches Gesetz, die Vergangenheit aus. Wird eine Person versklavt, beginnt sie ein neues Leben als Sklave und kann nicht mehr für frühere Vergehen, die während der Zeit der Freiheit vorkamen, zur Rechenschaft gezogen werden.

90. Der Besitz einer versklavten Person wird an den nächsten männlichen Verwandten, oder an den nächsten Verwandten, wenn es keine männliche Angehörige gibt, oder aber an die Stadt oder einen Treuhänder übertragen. Selbst wenn der Sklave später befreit wird, kann er sein Vermögen nicht zurück erhalten.
Leider ist da kein Verweis auf irgendwelche Buchzitate dabei, insofern kann ich da auch nicht sagen inwiefern das jetzt durch die Bücher abgedeckt ist oder ober der Verfasser der Scrolls da nur etwas hinein interpretiert hat. Wichtig sind für mich dabei zwei Punkte: ".... und kann nicht mehr für frühere Vergehen ...... zur Rechenschaft gezogen werden......." Heißt für mich, auch die Schulden sind erloschen! Und falls jetzt einer kommt und sagt ja erloschen schon aber nur für den Sklaven dann wird der Punkt interessant das der Besitz und damit auch die besessenen Schulden an die männliche Verwandschaft des Versklavten übergehen. Egal welche Regel hier zur Anwendung kommt, ich wäre raus aus der Nummer aber wie gesagt ich lass mich überraschen wie es ausgeht und ob Punkt 4 überhaupt zur Anwendung kommt.

GR

10 Kommentare:

  1. Geschickt Herr Schmied *grinst*

    In den Scrolls nachsehen und sich nur das rauspicken, was ins Konzept passt. In der Schriftrolle 2 steht auch so etwas:

    "85. Es ist nicht erlaubt, eine freie Frau selbstständig wegen “Verhalten passend für den Kragen“ zu versklaven. Freie Frauen, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben müssen vor den Magistrat oder einen Richter gebracht werden, damit untersucht werden kann, ob das Vergehen die Erniedrigung zur Sklavin rechtfertigt."

    Gut...das wäre nicht dein Problem, der Regent hat ja entschieden, aber eventuell falsch. Dann gibts aber auch dieses:

    "82. Eine freie Frau, die ihre Schulden nicht bezahlen kann, wird versklavt. Nach den Rückzahlungsgesetzen kann eine andere Person ihre Schulden bezahlen und sie so in seinen Besitz bringen. Als neuer Besitzer kann er sie freilassen, wenn er es wünscht, oder sie als Sklavin behalten. Wenn niemand eine weibliche Schuldnerin in einer gewissen Zeit, die in den Büchern nicht spezifiziert wird, auslöst, wird sie an Sklavenhändler verkauft."

    Das finde ich logischer. Teddy hat ja auch argumentiert, wenn jemand Schulden hat, wird dann für einen Tag versklavt und dann wieder freigelassen, dann hat er/sie keine Schulden mehr und die Gläubiger wischen sich die Nase? Praktisch...Mali war hochinteressiert an der Idee *grins*

    AntwortenLöschen
  2. Stimmt Dina, das hab ich auch alles gelesen aber mir ging es ja in diesen speziellen Fall nur darum in wieweit der Schmied für die Schulden haftbar gemacht werden kann. So das Punkt 85 in diese Überlegungen nicht reinspielt, zumal der Regent die Rechtmäßigkeit festgestellt hat. Da ich sie nicht wegen ihrer Schulden versklavt habe, sondern der Grund ein anderer war zieht auch Nr 82 nicht. Vielleicht macht mir Teddy ja ein Angebot, ein paar Interessenten gibt es ja schon.

    Nicht desto trotz kann natürlich jeder Freie seine Bedenken bei den entsprechenden Personen vortragen. Ich glaube aber nicht das die ehemals so hochnäsige Lady so viele Freunde un Kasra hat. ;)

    AntwortenLöschen
  3. Ich glaube, das die gesamte Tragweite noch nicht klar geworden ist bei der Nummer.
    Die Versklavung an und für sich war aus einem Grund rechtmässig, die Frau hat keinen Mann der für sie spricht.
    Es ist eine fremde Frau, alleine und fernab vom Heimstein, damit ist sie de facto Freiwild und ja, genau so eine verliert regelmässig recht fix ihren Besitz, weil sie unter einem Vorwand in den Kragen gezwungen wird...ABER...
    Keine intelligente Frau verlässt ihren Heimstein ohne zuverlässige Beschützer, Familien lassen oft nichtmal zu, das sie auch nur das Haus verlassen. Dies alles geschieht aus genau diesem Grund. An ihrem Heimstein ist sie geschützter, deswegen hat Kasra auch die Bewohnerschaft eingeführt, Schutz wie eine Bürgerin, aber kein Verrat und keine Aufgabe des bisherigen Heimsteins, eine Art Zweitwohnsitz also.

    Wäre die Sklavin versklavt worden wegen ihrer Schulden, wäre die Situation rechtlich eindeutig, dies ist nicht der Fall.
    Durch deinen aktiven Part der Versklavung hast du damit erstmal verhindert, dass die Schulden eingefordert werden können. Dir kann man sogar noch Böswilligkeit oder zumindest wissentliches Handeln unterstellen, da du sowohl über die Methoden, als auch über die Situation informiert warst und auch wusstest, das ein Abbezahlen der Schulden nicht möglich ist durch deinen Akt der Versklavung.
    Die Alternative, das Geld von den männlichen Verwandten einzufordern ist auch nicht übel. Allerdings müssten diese dafür ermittelt und informiert werden, ob da mehr als 2 Daumen bei draufgehen würden, wenn die Familie davon erfährt?
    Sollte sie allerdings keine Familie haben, nichtmal einen Heimstein, vielleicht war es sogar eine verkleidete Sklavin, was passiert dann? Am Ende der Schuldnerkette stehst immernoch du. Haftbar sehe ich dich allerdings nicht, habe ich gestern auch schon gesagt, maximal übergibst du die Sklavin zur Schuldenbegleichung an die Stadtslaverin, die sie verkauft und das Geld abzüglich ihrer Unkosten unter den Gläubigern nach Massgabe des Gerichtes verteilt.

    Und ein Angebot...*schmunzelt* warum dem unverschämten Schmied der nun auch noch anfängt in fremden Geschäftszweigen zu wildern aus der Klemme helfen, der hat sich nichtmal für seine Beleidigungen entschuldigt. ;-)

    AntwortenLöschen
  4. Nö, Teddy es geht ja nicht um aus der Klemme helfen, wo ich mir doch seit gestern Abend sicher bin nicht haftbar zu sein, zumal ich ja schon zwei Kaufinteressenten habe. Hätte ja nur sein können das du Interesse an frischer Ware hast. Und gewildert hab ich ja auch nicht, was kann ich dafür wenn diese Frau in meinen Fellen liegt, soll ich da erst die Slaverin holen? *g*

    AntwortenLöschen
  5. Du kannst dir ja sicher sein, aber trotzdem ist das oben beschriebene etwa das, was ich IC im Moment denke. :)

    AntwortenLöschen
  6. Luc sagt:

    Interessant ist die Situation, und ich habe auch schon ein wenig gerätselt, wie denn das genau aufzulösen ist und aufgelöst werden wird. Zudem gibt es zwei Komponenten bei dem Spektakel - einerseits das Geld, andererseits die Versklavung als solche, deren Verfahren kritisert wird, kurz: Mir kann auch wer Haare abschneiden und bei jemanden ins Bett werfen, werde ich dann auch versklavt?

    Das führt so weit, dass öffentlich die Untersuchungen der Wachen und die Rechtmäßigkeit des Regentenspruchs angezweifelt werden – weil das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt ist. Von Willkür ist die Rede.

    Ich meine, klar: Bewohner bekommen hier vorgeführt, dass es jeden treffen kann, dass es unter Umständen sehr schnell geht, und auch das schürt Unsicherheiten – sowie die Tatsache, dass eine sehr besonders tugendhafte Dame sich sehr schnell mit dem Kragen abgefunden hat, sich sehr schnell Männern zu präsentieren weiß und fast noch eitler ist - ebenfalls die Tatsache, dass sie nach keiner Advokatin hat rufen lassen, obwohl die vor. während und nach der Versklavung vor der Kennel-Tür stand, und zuletzt: die immensen Schulden.

    Kurz: Man hat sich wohl tatsächlich in der Dame aus Ar getäuscht – in Bezug auf das vorgegaukelte Vermögen als auch auf die Tugendhaftigkeit, und auch das spiegelt sich in den Reaktionen wider. Zudem, dass der Schmied zugegriffen hat, man selbst aber nicht.

    Ich habe das bereits gestern diverse Male gesagt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, und hinterher ist das Geschrei immer groß ;-)

    AntwortenLöschen
  7. Dazu bleibt noch zu sagen Luc, ja der Schmied hat zugegriffen nach sehr langer Zeit aber erst. Vorm En'Kara noch habe ich den Wirtsleuten eine goldene Brücke gebaut über die sie nur hätten gehen brauchen. Ich habe ja Lita förmlich angeschwärzt, zu einer Zeit wo ihren Schulden noch unter 6 Silber lagen, habe gewarnt das die bestimmt kein Geld hat und das man reagieren sollte. Viel ist dann aber nicht mehr passiert, dabei hätten die Gläubiger einen weit aus plausibleren Grund gehabt sie zu versklaven als wie ihn der Schmied hatte.

    Ach so das Haar war nicht abgeschnitten, so etwas fällt eben ab und zu aus.

    AntwortenLöschen
  8. Luc sagt:

    Nee, das abgeschnittene war ja nur ein Beispiel. Und ja, es gab natürlich reichlich Möglichkeiten - ich war schon involviert als Wache, das war der Schuldenberg bei irgendwie 4 Silber soundso angelangt. Da hatte ich auch ein erstes Wort mit Lita geredet, und seither schmierte sie mir andauernd derartig Honig um den Mund, hehe, dass es fast schon unangenehm war. Natürlich war mir klar, warum. Aber so lange keine Anzeigen erfolgen, werden die Wachen ja in einer privatrechtlichen Angelegenheit nicht tätig.

    Und dass das Ärger gibt, hab ich schon gesehen. Noch bevor der Kragen Klick gemacht hat, habe ich dem Schmied in der Wachstube geraten, den Wirtsleuten den Wind aus den Segeln zu nehmen und am besten auf direktem Weg in die Herberge zu gehen und dort anzubieten, dass seine neue Sklavin dort wenigstens einen Teil der Schulden abarbeitet. Aber nein, der Schmied hört ja auch nicht!

    AntwortenLöschen
  9. War das Wirtspaar am Tag der Versklavung überhaupt on? Ist auch egal, es hat sich ja jede Menge RP daraus entwickelt. Wäre ja schlimm wenn sich alles immer in Friede, Freude und Eierkuchen auflöst.

    AntwortenLöschen
  10. Vor allem anderen ist die Dame keine Bewohnerin oder Bürgerin und hat damit de facto kein Schutzrecht. Beim geringsten Fehlverhalten ist sie halt fällig und genauso ist es gekommen, ein regentenspruch ist dabei garnicht nötig.
    Das hat bei anderen die Motivation auf Bewohnerschaft deutlich gesteigert. :-)

    AntwortenLöschen